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Häufige Fragen (FAQ)

Antworten auf die häufigsten Fragen zum DSGVO-Modul

Allgemein

Wer muss das DSGVO-Modul nutzen?

Grundsätzlich jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30) ist Pflicht für:

  • Unternehmen ab 250 Mitarbeitern
  • Bei regelmäßiger Verarbeitung
  • Bei Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Gesundheit, Religion, etc.)
  • Bei Verarbeitung mit Risiko für Betroffene

Praxistipp: Auch kleine Unternehmen sollten dokumentieren – bei einer Prüfung wird erwartet, dass Sie Ihre Datenverarbeitung kennen.

Was kostet ein DSGVO-Verstoß?

VerstoßkategorieMaximales Bußgeld
Formale Verstöße (z.B. fehlendes Verzeichnis)10 Mio. € oder 2% Jahresumsatz
Materielle Verstöße (z.B. unrechtmäßige Verarbeitung)20 Mio. € oder 4% Jahresumsatz

Zusätzlich: Schadensersatzansprüche von Betroffenen!

Wie oft muss ich das DSGVO-Modul aktualisieren?

  • Verarbeitungstätigkeiten: Bei jeder Änderung, mindestens jährliche Überprüfung
  • TOMs: Bei technischen Änderungen, mindestens jährlich
  • Anwendungen: Bei neuen Tools sofort, AVV-Status regelmäßig prüfen
  • Löschkonzept: Bei Änderung von Aufbewahrungsfristen
  • Mitarbeitervereinbarungen: Bei Eintritt, Austritt, Rollenwechsel

Verarbeitungstätigkeiten

Was ist der Unterschied zwischen Verarbeitung und Verarbeitungstätigkeit?

  • Verarbeitung: Jeder einzelne Vorgang (Erheben, Speichern, Ändern, Löschen)
  • Verarbeitungstätigkeit: Zusammenfassung zusammengehöriger Verarbeitungen zu einem Zweck

Beispiel:

  • Verarbeitungstätigkeit: "Lohnabrechnung"
  • Verarbeitungen darin: Stammdaten erheben, Gehalt berechnen, Lohnzettel erstellen, ans Finanzamt melden

Muss ich jede Excel-Tabelle als Verarbeitungstätigkeit erfassen?

Nein, erfassen Sie Verarbeitungstätigkeiten auf Prozessebene, nicht auf Tool-Ebene.

Richtig: "Kundenbetreuung" als Verarbeitungstätigkeit, die CRM, E-Mail und Excel umfasst

Falsch: "Excel-Tabelle Kundenliste" als eigene Verarbeitungstätigkeit

Welche Rechtsgrundlage soll ich wählen?

SituationRechtsgrundlage
Kunde kauft etwasVertragserfüllung
Mitarbeiter anstellenVertragserfüllung
Newsletter versendenEinwilligung
Lohnsteuer abführenRechtliche Verpflichtung
Werbung an BestandskundenBerechtigtes Interesse
Website-AnalyseEinwilligung oder berechtigtes Interesse

Im Zweifel: Einwilligung ist immer sicher, aber aufwändig zu verwalten.

Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?

Eine DSFA ist eine erweiterte Risikoanalyse, die erforderlich ist bei:

  • Systematischer Überwachung öffentlicher Bereiche
  • Umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien
  • Automatisierter Einzelentscheidung mit Rechtswirkung
  • Neuen Technologien mit hohem Risiko

Das System zeigt einen Hinweis, wenn eine DSFA empfohlen wird.


Auftragsverarbeitung (AVV)

Wann brauche ich einen AVV?

AVV erforderlich:

  • Cloud-Dienste, die Ihre Daten speichern
  • Externes Lohnbüro
  • Newsletter-Dienstleister
  • Hosting-Provider
  • IT-Wartung mit Datenzugriff

Kein AVV erforderlich:

  • Steuerberater (eigenständig verantwortlich)
  • Rechtsanwalt (Berufsgeheimnis)
  • Post/Paketdienste (nur Transport)
  • Banken (für Zahlungsverkehr)

Der Anbieter hat keinen AVV – was tun?

  1. Nachfragen: Viele Anbieter haben AVVs, die nicht prominent verlinkt sind
  2. Standard-AVV vorschlagen: Sie können dem Anbieter einen eigenen AVV anbieten
  3. Alternative suchen: Wenn kein AVV möglich, anderen Anbieter wählen
  4. Risiko dokumentieren: Falls unvermeidbar, Risikobewertung durchführen

Was ist mit US-Anbietern nach Schrems II?

Seit dem Data Privacy Framework (DPF) 2023:

Anbieter-StatusMaßnahme
DPF-zertifiziertAngemessenheitsbeschluss gilt
Nicht DPF-zertifiziertSCC + Transfer Impact Assessment

Prüfen Sie: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search

Wie lange ist ein AVV gültig?

  • Unbefristet: Gilt, bis er gekündigt wird
  • Befristet: Muss vor Ablauf erneuert werden
  • Automatische Verlängerung: Prüfen Sie die Kündigungsfristen

Das System erinnert Sie 90 Tage vor Ablauf befristeter AVVs.


TOMs

Welche TOMs brauche ich mindestens?

Die DSGVO nennt als Beispiele:

  • Pseudonymisierung und Verschlüsselung
  • Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit
  • Rasche Wiederherstellung
  • Regelmäßige Überprüfung

Mindestens abdecken: Alle 9 TOM-Kategorien im System

Muss ich teure Sicherheitssoftware kaufen?

Nein, der "Stand der Technik" bedeutet nicht "teuerste Lösung". Berücksichtigt werden:

  • Implementierungskosten
  • Art und Umfang der Verarbeitung
  • Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken
  • Schwere möglicher Schäden

Beispiel: Ein Handwerksbetrieb braucht keine Enterprise-Firewall, aber grundlegenden Passwortschutz.

Wie weise ich die Umsetzung von TOMs nach?

NachweisBeispiel
RichtlinieIT-Sicherheitsrichtlinie
ProtokollPenetrationstest-Bericht
ScreenshotFirewall-Konfiguration
ZertifikatISO 27001
VertragSLA mit Rechenzentrum

Löschkonzept

Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist?

DokumenttypFristbeginn
BuchungsbelegeEnde des Kalenderjahres der Erstellung
VerträgeEnde der Vertragslaufzeit
BewerbungenEnde des Bewerbungsprozesses
PersonalaktenEnde des Arbeitsverhältnisses

Darf ich Daten früher löschen als vorgeschrieben?

Nein! Gesetzliche Aufbewahrungspflichten gehen vor. Wenn Sie z.B. Rechnungen vor Ablauf der 10-Jahres-Frist löschen, verstoßen Sie gegen das Steuerrecht.

Was bedeutet "Löschen" technisch?

  • Logisches Löschen: Daten werden als gelöscht markiert (recoverable)
  • Physisches Löschen: Daten werden überschrieben (nicht recoverable)

Für DSGVO-Compliance reicht logisches Löschen, wenn:

  • Daten nicht mehr zugänglich sind
  • Sie zeitnah physisch gelöscht werden (z.B. nächster Backup-Zyklus)

Was ist mit Backups?

Backups müssen nicht sofort bereinigt werden, aber:

  • Löschkonzept muss Backup-Aufbewahrung berücksichtigen
  • Bei Restore gelöschte Daten identifizieren und erneut löschen
  • Backup-Aufbewahrung begrenzen (z.B. max. 90 Tage)

Mitarbeitervereinbarungen

Muss jeder Mitarbeiter unterschreiben?

Ja, wenn er Zugang zu personenbezogenen Daten hat. Das betrifft praktisch alle Büro-Mitarbeiter.

Ausnahmen: Mitarbeiter ohne jeden Datenzugang (z.B. reine Produktionsmitarbeiter ohne IT-Zugang)

Was, wenn ein Mitarbeiter nicht unterschreiben will?

  1. Aufklären: Oft Missverständnis über den Inhalt
  2. Gespräch: Gründe erfragen
  3. Konsequenz: Ohne Unterschrift kein Zugang zu personenbezogenen Daten
  4. Ultima Ratio: Arbeitsrechtliche Maßnahmen (Abmahnung bis Kündigung)

Wie oft muss erneuert werden?

  • Bei unbefristeten Vereinbarungen: Nur bei wesentlichen Änderungen
  • Bei befristeten Vereinbarungen: Vor Ablauf
  • Empfehlung: Jährliche Überprüfung, ob Aktualisierung nötig

Ist die digitale Unterschrift rechtssicher?

Ja, die qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt (eIDAS-Verordnung). Documenso erfüllt diese Anforderungen.


Websites

Was muss in die Datenschutzerklärung?

Mindestens:

  • Name und Kontakt des Verantwortlichen
  • Kontakt des DSB (falls vorhanden)
  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
  • Empfänger der Daten
  • Drittlandtransfers
  • Speicherdauer
  • Betroffenenrechte
  • Widerrufsrecht bei Einwilligung
  • Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde

Ja, wenn Sie:

  • Tracking-Cookies setzen (Google Analytics, etc.)
  • Marketing-Cookies nutzen
  • Eingebettete Inhalte mit Cookies haben (YouTube, etc.)

Nein, für:

  • Technisch notwendige Cookies (Session, Warenkorb)
  • Reine Statistik ohne Personenbezug (z.B. Matomo ohne Cookies)

Wie oft muss die Datenschutzerklärung geprüft werden?

  • Bei jeder Änderung der Datenverarbeitung
  • Bei neuen Tools/Plugins auf der Website
  • Mindestens jährlich
  • Nach Gesetzesänderungen

Betroffenenrechte

Wie lange habe ich Zeit für eine Auskunft?

1 Monat nach Eingang des Antrags. Verlängerung um weitere 2 Monate nur bei komplexen Anfragen mit Begründung.

Was muss ich bei einer Auskunft herausgeben?

  • Verarbeitungszwecke
  • Datenkategorien
  • Empfänger
  • Speicherdauer
  • Herkunft der Daten
  • Bestehen automatisierter Entscheidungen
  • Kopie der personenbezogenen Daten

Kann ich eine Löschanfrage ablehnen?

Ja, wenn:

  • Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen
  • Die Verarbeitung zur Rechtsverteidigung erforderlich ist
  • Journalistische/wissenschaftliche Zwecke

Die Ablehnung muss begründet werden!


Compliance-Score

Warum ist mein Score unter 100%?

Häufige Gründe:

  • Nicht alle TOM-Kategorien abgedeckt
  • Verarbeitungstätigkeiten ohne Löschklasse
  • AVVs ausstehend oder abgelaufen
  • Mitarbeiter ohne unterschriebene Vereinbarung
  • Websites ohne aktuelles Audit

Wie erreiche ich 100%?

  1. Alle Pflichtfelder in Verarbeitungstätigkeiten ausfüllen
  2. Jeder Verarbeitungstätigkeit eine Löschklasse zuordnen
  3. Alle 9 TOM-Kategorien mit mind. 1 umgesetzten TOM abdecken
  4. Alle AVVs als "unterschrieben" oder "nicht erforderlich" markieren
  5. Alle Mitarbeiter mit unterschriebener Vereinbarung
  6. Alle Websites mit aktuellem Audit

Wer sieht meinen Compliance-Score?

Nur Administratoren Ihres Mandanten. Der Score wird nicht an Behörden übermittelt.

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